Betreuungskraft in Pflegeheimen § 53c SGB XI
Zusätzliche Betreuungskräfte haben die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal Maßnahmen zu ergreifen, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.
Eine Förderung über einen Bildungsgutschein ist möglich.
> 83% Vermittlung und in Arbeit beim letzten Kurs
- Einfühlungsvermögen, soziale Kompetenzen sowie Interesse an der Begleitung und Unterstützung hilfebedürftiger Menschen
- Ein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss ist nicht erforderlich.
- Für Teilnehmer ohne berufliche Erfahrung in diesen Bereichen ist ein Orientierungspraktikum in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung im Umfang von 40 Stunden vor Beginn der Ausbildung durchzuführen.
Werden alle Leistungsnachweise erbracht, so wird ein Zertifikat nach den Richtlinien § 53c SGB XI ausgestellt.
- 400 Unterrichtseinheiten Theorie
- Grundkenntnisse über Erkrankungen / geistige Behinderungen: Erscheinungsformen und Behandlungsmöglichkeiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Hygiene
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung mit Demenzkranken, Bewegung mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung
- Bewegung und Ernährung
- Kommunikation, Interaktion und Gesprächsführung
- Hauswirtschaft
- Rechtskunde
- Sterbebegleitung
- Kultursensible Pflege und Betreuung
- Erste Hilfe
- Selbstfürsorge und Prävention
- Bewerbertraining
- Betreuungspraktikum 80 Stunden
2.080,00 € zzgl. MwSt.
Eine Förderung über einen Bildungsgutschein oder im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz ist möglich
Bitte fragen Sie Ihre möglichen Kurstermine individuell an.