Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Neuwied

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

In den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) lernen die Teilnehmer Berufe kennen und erarbeiten die eigenen Talente und Fähigkeiten, sowie persönliche Ziele und Strategien, um sich in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie sammeln theoretische und praktische Erfahrungen und werden im Rahmen von Praktika Berufe erproben und sich für einen Ausbildungsplatz qualifizieren. Es besteht zudem die Möglichkeit parallel den Berufsreifeabschluss nachholen.

  • Teilnehmen können Jugendliche unter 25 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber noch keinen Ausbildungsplatz gefunden oder diesen wieder verloren haben.

Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bieten hausinterne Werkstätten/Praxisräumen für folgende Berufsfelder an:

  • Berufe im Büro und Sekretariat sowie rund um Recht und Verwaltung
  • Berufe im Handel und rund um Transport, Lager und Logistik
  • Berufe im Hotel und Gaststättengewerbe, rund um den Haushalt sowie rund um Sauberkeit und Hygiene
  • Berufe rund um Kosmetik, Körperpflege und Wellness
  • Gesundheit und Soziales, Pädagogik

 

 

 

Grundsätzlich kommen alle Berufsfelder in Frage, die den Neigungen und Eignungen jedes Einzelnen entsprechen. Zur optimalen Vorbereitung auf den zukünftigen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gibt es Unterstützung

  • bei der Suche nach dem richtigen Betrieb/Beruf
  • beim nachträglichen Erwerb der Berufsreife
  • beim praktischen und theoretischen Lernen in unseren Werkstätten, Schulungsräumen und Betrieben
  • im Bewerbungstraining und im Umgang mit der EDV

isb Neuwied

Hofgründchen 66-70, 56564 Neuwied

Montags-donnerstags 7:30 Uhr – 16:30 Uhr

Freitags 7:30 Uhr – 15:30 Uhr

Heike Roevenich-Seger

roevenich@isb.de

  • Eine Förderung und Zuweisung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit; eine individuelle Beratung hierzu führt der persönliche Ansprechpartner bei der Berufsberatung durch.


     

Die Teilnehmer haben einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe und in der Regel auf eine Fortzahlung des Kindergeldes.

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